Qualifizierung
Erlaubnis zur Kindertagespflege des SGB VIII und § 43
Damit ich dich professionell betreuen darf, benötige ich eine Pflegeerlaubnis. Im Sozialgesetzbuch ist genau geregelt, welche Anforderungen ich dafür erfüllen muss. Ich arbeite in Kooperation mit dem Elsdorfer Jugendamt zusammen, so dass ihr euch gerne dort über die Kindertagespflege und mich informieren könnt.
Zusätzliche Grundvoraussetzungen für das örtliche Jugendamt zur Erteilung der Pflegeerlaubnis sind:
Ein intensiver und lehrreicher Kurs von sechs Monaten mit 160 Unterrichtsstunden sowie einer umfangreichen Abschlussprüfung in Köln wurde nach dem Standard des CJI Curriculum durchgeführt und bestanden. Weitere Voraussetzungen sind:
- geprüfte Räumlichkeiten und Sicherheitsauflagen zur Betreuung
- ein zweitägiger Erste-Hilfe-Kurs für Kleinkinder von 0-3 Jahren
- ärztliche Atteste über psychische und körperliche Verfassung
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Die Pflegeerlaubnis ist vorläufig für 5 Jahre gültig, dennoch werden regelmäßige Kontrollen zu deinem Wohl durchgeführt.
Aus eigenem Antrieb werde ich regelmäßig Fortbildungen besuchen und mich kontinuierlich weiterbilden. Auf dem aktuellsten Stand zu sein und immer mit der Zeit zu gehen zeichnet mich aus.